Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vivalia e.U. (im Folgenden "Vermieter") und der mietenden Person oder juristischen Person (im Folgenden "Mieter"), betreffend die Vermietung von beweglichen Gegenständen zur temporären Nutzung. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Mit Vertragsabschluss erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. VERTRAGSABSCHLUSS UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Mit der Bestätigung des Angebots durch den Vermieter wird ein verbindlicher Mietvertrag geschlossen. Der Mieter erhält im Anschluss eine Rechnung, in der eine Anzahlung in Höhe von 30 % des gesamten Mietpreises ausgewiesen ist. Diese Anzahlung ist binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Vertrag gilt erst mit fristgerechtem Eingang der Anzahlung als verbindlich. Der restliche Mietpreis ist spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Abholdatum per Überweisung oder ersatzweise in bar bei Abholung zu entrichten. Erfolgt die Buchung weniger als sieben Tage vor Mietbeginn, ist der gesamte Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
3. MIETDAUER, ABHOLUNG UND RÜCKGABE
Die Standardmietdauer beträgt vier Kalendertage, sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen werden. Die Abholung der Mietgegenstände ist frühestens einen Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin möglich. Die Rückgabe hat spätestens zwei Kalendertage nach dem Veranstaltungstermin zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe werden für jeden angebrochenen zusätzlichen Kalendertag 30 % des vereinbarten Gesamtmietpreises nachverrechnet. Die Mietgegenstände sind vollständig, unbeschädigt und in zumindest grob gereinigtem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verunreinigung, die über eine zumutbare Grobreinigung hinausgeht, wird eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von 160,00 EUR in Rechnung gestellt. Erfolgt die Rückgabe nicht binnen 48 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabetermin oder wird der Rückgabetermin ohne vorherige Rückmeldung versäumt, so behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB zu erstatten.
4. EIGENTUM UND WEITERGABE
Sämtliche Mietgegenstände bleiben auch während der Mietdauer uneingeschränktes Eigentum des Vermieters. Eine Überlassung, Weitervermietung oder anderweitige Gebrauchsüberlassung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters unzulässig. Der Mieter bleibt in jedem Fall für die ordnungsgemäße Verwendung und Rückgabe der Mietobjekte verantwortlich, auch wenn diese einem Dritten überlassen wurden.
5. KAUTION
Für bestimmte Mietgegenstände oder bei entsprechender Mietmenge kann der Vermieter eine Kaution verlangen, die in der jeweiligen Rechnung separat ausgewiesen wird. Die Kaution ist vom Mieter im Vorfeld der Übergabe vollständig zu entrichten. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt, sofern keine Beanstandungen hinsichtlich Beschädigung, fehlender Teile oder übermäßiger Verschmutzung vorliegen, innerhalb von sieben Werktagen nach Rückgabe. Bestehen Beanstandungen, wird die Kaution bis zur abschließenden Klärung einbehalten und mit etwaigen Ersatzansprüchen verrechnet.
6. TRANSPORT UND GEFAHRENÜBERGANG
Die Mietartikel werden für den Transport in geeigneten Aufbewahrungsboxen oder mit schützendem Verpackungsmaterial bereitgestellt. Diese sind Bestandteil der Mietsache und müssen vollständig und unbeschädigt zurückgegeben werden. Der Mieter hat die Mietgegenstände nach Gebrauch wieder so zu verpacken, wie sie vom Vermieter übergeben wurden. Fehlendes oder beschädigtes Transportmaterial wird in Rechnung gestellt. Der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die während des Transports entstehen. Erfolgt eine Rücksendung auf andere Weise oder verspätet, trägt der Mieter die hieraus entstehenden Kosten und Risiken.
7. NUTZUNGSPFLICHT UND INSTRUKTION
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Mietgegenstände ausschließlich ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuzuführen und alle Sicherheits- und Bedienhinweise sorgfältig zu beachten. Bei bestimmten Artikeln erfolgt bei Übergabe eine Einweisung oder es wird eine Bedienungsanleitung bereitgestellt, deren Einhaltung verpflichtend ist. Eine unsachgemäße Handhabung, insbesondere entgegen den Angaben des Vermieters, führt zur vollständigen Haftung des Mieters für daraus resultierende Schäden. Eine Haftung des Vermieters für Schäden infolge fehlerhafter Bedienung oder unsachgemäßer Nutzung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8. SCHADEN, VERLUST UND HAFTUNG
Der Mieter haftet uneingeschränkt für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit, mutwillige Beschädigung oder Verlust entstehen. Im Falle des Verlustes oder einer irreparablen Beschädigung wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert des betroffenen Mietgegenstandes in Rechnung gestellt. Die Reparaturkosten für beschädigte, aber instandsetzbare Gegenstände werden ebenfalls vom Mieter getragen. Schäden und Verluste sind vom Mieter bei Rückgabe unaufgefordert anzugeben. Normale, dem Mietzweck entsprechende Gebrauchsspuren stellen keinen Schaden im Sinne dieser Bestimmung dar.
9. VERSICHERUNGSSCHUTZ
Der Vermieter verfügt über eine Haftpflichtversicherung, welche lediglich Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Eine Absicherung der gemieteten Gegenstände gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl sind nicht im Mietpreis enthalten. Für Schäden an den Mietartikeln haftet der Mieter persönlich und in voller Höhe gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Eine optionale Sachversicherung kann vom Mieter selbstständig im Vorfeld kostenpflichtig abgeschlossen werden.
10. STORNIERUNG UND RÜCKTRITT
Der Mieter kann bis zwei Monate vor dem vereinbarten Abholdatum kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Stornierung innerhalb von zwei Monaten vor Mietbeginn sind 30 % des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Erfolgt eine Stornierung weniger als zwei Wochen vor Mietbeginn, wird der gesamte Mietpreis fällig. Wird der Mietvertrag weniger als zwei Monate vor dem Abholdatum geschlossen, besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von fünf Kalendertagen nach Vertragsabschluss, sofern die Mietdauer noch nicht begonnen hat.
11. RÜCKTRITTSRECHT DES VERMIETERS BEI NICHTERFÜLLUNG
Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen höherer Gewalt oder bei unvorhersehbarem Ausfall des Mietgegenstandes vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Mieter unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
12. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters zuständig. Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des
UN-Kaufrechts.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
